Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB) der Plietsch GmbH
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Geltungsbereich, Leistungen, Vertragsgegenstand
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen der Plietsch GmbH (nachfolgend „Plietsch“ genannt) mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend: „Kunde“). Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass sie von Plietsch ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.
- Soweit der Kunde Unternehmer ist (§ 14 BGB) gelten diese Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Plietsch erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Design, Kommunikation, Werbung, Marketing und Softwareentwicklung (nachfolgend: „Leistungen“). Die detaillierte Beschreibung der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen und Auftragsunterlagen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von Plietsch.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen Plietsch und dem Kunden im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Die Angebote von Plietsch sind freibleibend und unverbindlich bis zum schriftlichen Vertragsschluss. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Plietsch zustande.
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Pflichten des Kunden
- Der Kunde hat Plietsch alle für die Durchführung der Leistungen benötigten Daten und Unterlagen und technische Spezifikationen vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zur Erfüllung des Vertragszwecks zu erbringen. Durch unzureichende Pflichterfüllung verursachter Mehraufwand geht zu Lasten des Kunden. Der Kunde nennt Plietsch zu Beginn der Vertragsabwicklung einen Ansprechpartner, der dafür Sorge trägt, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten während der gesamten Projektlaufzeit nachkommt.
- Kommt der Kunde wesentlichen Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag nicht im Rahmen des vereinbarten Zeitraums nach, so kommt dieser dadurch in Verzug. In diesem Fall wird Plietsch von der Leistungsverpflichtung frei, wenn die vertraglich geschuldete Leistung wegen der Pflichtverletzung des Kunden nicht oder nicht wie vertraglich vereinbart erbracht werden kann. Plietsch hat in diesem Fall unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Ansprüche Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen.
- Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm zur Erfüllung des Vertragszwecks gelieferten Informationen, Daten und Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind (insb. Urheber-, Marken- und sonstiger Kennzeichenrechte) und stellt Plietsch von sämtlichen in diesem Zusammenhang entstehenden Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.
- Sofern der Kunde Inhalte liefert, die in die Leistungen von Plietsch integriert werden sollen, erfolgt die Bereitstellung der Inhalte in elektronisch verwertbarer Form. Sofern die Vorlagen in anderen Dateiformaten als von Plietsch vorab mitgeteilt geliefert werden, sind etwaige Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten.
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Urheber- und Nutzungsrechte
- Die im Rahmen eines Auftrages erarbeiteten kreativen Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Die Anwendung der Regelungen des Urheberrechtsgesetzes gilt auch dann als zwischen den Parteien vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe gemäß § 2 UrhG nicht erreicht ist.
- Sofern an den im Rahmen des Auftrages erbrachten Leistungen von Plietsch Urheberrechte, Nutzungsrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte entstehen, werden dem Kunden die Nutzungsrechte hieran – sofern nach deutschem Recht möglich – mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars eingeräumt. Soweit nichts anderes vereinbart wird, werden die Nutzungsrechte als einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Rechte eingeräumt.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die o.g. Rechte an Dritte zu übertragen und/oder Dritten Nutzungsrechte daran einzuräumen. Eine solche Weiterübertragung und/oder Einräumung von Nutzungsrechten bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Plietsch. Sie ist gesondert zu honorieren.
- Die Leistungsergebnisse von Plietsch dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes bedarf der Zustimmung von Plietsch.
- Über den Umfang der Nutzung steht Plietsch ein Auskunftsanspruch zu.
- Der Kunde erkennt die Rechte Dritter für von Plietsch gelieferter oder verwendeter Fremdlizenzsoftware an und verpflichtet sich auf Aufforderung von Plietsch zur Unterzeichnung von Unterlizenzverträgen zur Erfüllung des Vertragszwecks. Eine Haftung für Fremdlizenzsoftware übernimmt Plietsch nicht, sofern der Kunde vorab über die Verwendung der Fremdlizenzsoftware von Plietsch informiert worden ist und der Verwendung nicht widersprochen hat.
- Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5 oder 3.6 steht Plietsch unbeschadet sonstiger Schadensersatzansprüche eine Vertragsstrafe mindestens in Höhe der für den gesamten Auftrag
vereinbarten Vergütung zu.
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Vergütung
- Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Der Kunde erklärt sich mit der Übersendung elektronischer Rechnungen per E-Mail einverstanden. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Plietsch ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
- Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum als einen Monat, so kann Plietsch dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Plietsch verfügbar sein. Ebenfalls ist Plietsch zur Geltendmachung von Vorschüssen berechtigt, sofern dieses zur Deckung ihres Aufwandes notwendig ist.
- Bei wesentlichen Änderungen und Erweiterungen von Aufträgen durch den Kunden über den ursprünglich vereinbarten Umfang, werden Plietsch alle dadurch anfallenden zusätzlichen Kosten ersetzt sowie die etwaigen zusätzlichen Leistungen von Plietsch über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus erstattet (Nachhonorierung). In einem solchen Fall wird Plietsch den Kunden vorab darüber informieren. Die Höhe der Nachhonorierung bemisst sich an der vertraglichen Vergütung.
- Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
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Gewährleistung und Haftung
- Plietsch haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außer-vertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. In Abhängigkeit vom Provider geht Plietsch von einer mittleren Zugänglichkeit der bereit gehaltenen Server und Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet (Backbone) in Höhe von 99,0 % im Jahresmittel aus. Sollte es dennoch zu einem Ausfall kommen beträgt die Reaktionszeit von Plietsch einen Werktag.
- In sonstigen Fällen haftet Plietsch – soweit in 5.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist eine Haftung von Plietsch vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
- Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
- Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der von Plietsch erarbeiteten und im Auftrag des Kunden durchgeführten Werbemaßnahmen und sonstigen Leistungsergebnisse trägt der Kunde. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen gesetzliche Vorschriften wie etwa des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, der speziellen Werberechtsgesetze oder öffentlich-rechtlichen Normen verstoßen. Der Kunde stellt Plietsch insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.
- Plietsch haftet nicht für die Inhalte der Werbemaßnahmen, insbesondere in der Werbung enthaltene Sachaussagen und auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und Ergebnisse. Der Kunde stellt Plietsch insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.
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Verwertungsgesellschaften
- Der Kunde verpflichtet sich, etwaige anfallende Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von Plietsch verauslagt, hat der Kunde diese Plietsch zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
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Leistungen Dritter
- Plietsch ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritte zu beauftragen. Die Kosten für die Beauftragung einschließlich etwaiger Abgaben an die Künstlersozialkasse sind vom Kunden zu tragen bzw. Plietsch zu erstatten, wenn diese die Kosten verauslagt hat.
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Media-Planung und Media-Durchführung
- Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung führt Plietsch nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten durch. Einen werblichen Erfolg schuldet Plietsch dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
- Bei umfangreichen Media-Leistungen ist Plietsch berechtigt, Fremdkosten dem Kunden sofort in Rechnung zu stellen und die Weiterleitung an die entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang durch den Kunden vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang und daraus resultierende Schadensersatzansprüche haftet Plietsch nicht, sofern die Zahlungsverzögerung durch den Kunden verursacht wird.
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Präsentationen/Pitches
- Für die angeforderte Teilnahme an Präsentationen steht Plietsch ein angemessenes Honorar zu, das den Personal- und Sachaufwand von Plietsch sowie etwaige Kosten von Fremdleistungen deckt. Sofern Plietsch nach der Präsentation/dem Pitch keinen Auftrag erhält, so bleiben Eigentum und Rechte an den Leistungen und Präsentationsunterlagen im Eigentum von Plietsch. Der Kunde erhält für diesen Fall keinerlei Nutzungsrechte an den Leistungen und darf diese insbesondere nicht an Dritte weitergeben oder vervielfältigen, veröffentlichen bzw. verbreiten.
- Jede Verwendung, Bearbeitung und Nachahmung der Leistungen von Plietsch ist untersagt.
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Geheimhaltung
- Plietsch ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, vertraulich zu behandeln.
- Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von Plietsch oder im Auftrag von Plietsch handelnden Personen zugehenden und bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt bei Beendigung des Vertragsverhältnisses unvermindert fort. Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtung lösen eine angemessene Vertragsstrafe aus, die gegebenenfalls der Höhe nach gerichtlich festgesetzt werden kann.
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Kennzeichnung und Werbung
- Plietsch darf die von ihr erbrachten Leistungen und Leistungsergebnisse angemessen und branchenüblich signieren und für eigene Werbung auf ihre im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen hinweisen. Ebenso darf Plietsch den Kunden in ihre Referenzliste aufnehmen und diese (auch im Internet) veröffentlichen. Ferner darf Plietsch Hyperlinks zu den von ihnen erstellten Internet-Seiten des Kunden in den eigenen Internet-Auftritt integrieren. Plietsch ist auch berechtigt, Reproduktionen von den durch Plietsch erstellten Druckvorlagen in die eigenen online- und offline-Werbemittel zu integrieren.
- Der Kunde räumt Plietsch zum Zwecke der Eigendarstellung in allen Medien die Nutzungsrechte an etwaigen Kennzeichen wie z.B. Marken oder urheberrechtlichen Werken wie Texte, Bilder, Logos etc. ein.
- Die Rechte nach 11.1 und 11.2 gelten nach Beendigung des Auftragsverhältnisses unvermindert weiter fort, es sei denn der Kunde widerspricht dem ausdrücklich. Ein Entgeltanspruch steht dem Kunden hierfür nicht zu.
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Eigentumsrecht und Eigentumsvorbehalt
- Plietsch behält das Eigentumsrecht an allen Entwürfen, Zeichnungen, Konzepten, Negativen, Vorlagen, Modellen, Entwurfsoriginalen, Software und ähnlichen Leistungsergebnissen. Der Kunde erwirbt jedoch ein Nutzungsrecht im vertraglich bzw. in den AGB vereinbarten Umfang.
- Der Kunde hat Originale nach Beendigung des Vertrages auf Verlangen von Plietsch auf seine Rechnung zurückzusenden.
- Erfolgt die Übergabe nach dem Vertragszweck zur Übereignung (z.B. gedrucktes Werbematerial), so bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Plietsch.
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Aufrechnung und Abtretung
- Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus Verträgen mit Plietsch abzutreten.
- Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
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Vertragsdauer, Kündigungsfristen
- Der jeweilige Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Plietsch in Kraft. Er wird für die im Vertrag oder in den Auftragsunterlagen genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist in dem Vertrag keine Vertragslaufzeit angegeben, so endet der Vertrag nach Beendigung des Auftrages bzw. Lieferung der Leistungsergebnisse oder Endabnahme. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
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Datenschutz
- Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekanntgewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert.
- Plietsch ist berechtigt, Werbeumsätze und vergleichbar relevante Daten des Kunden auf Produktebene in angemessenem Umfang zu Marktforschungszwecken selbst zu nutzen oder an anerkannte Marktforschungsunternehmen und/oder an Unternehmen, die sich mit der Erhebung und Auswertung solcher Informationen beschäftigen, weiterzuleiten. Ist der Kunde dazu nicht bereit, hat er dies dem Anbieter bei Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen.
- Sollte der Kunde durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten von Plietsch gewinnen oder sammeln, sichert der Kunde zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten wird. Setzt der Kunde Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch dieser die jeweiligen Vorgaben einhält.
- Im Übrigen gelten die Bestimmungen zum Datenschutz.
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Streitbeilegung
- Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle einer unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht (CISG).
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Verden für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann Plietsch oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
Ergänzende, Besondere Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber, Vermittlung/Schaltung von Stellenanzeigen
Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle potentiellen Arbeitgeber, d.h. Unternehmen, Institutionen, natürliche Personen etc., die Plietsch mit der Erstellung von Stellenanzeigen oder sog. Employer Branding Produkten (z.B. Banner, Unternehmensprofile etc.) und/oder deren Schaltung auf Portalen beauftragen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifel diesen Besonderen Geschäftsbedingungen vor.
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Schaltung von Stellenanzeigen
- Die Verträge zur Schaltung von Stellenangeboten oder anderen Anzeigen werden auf bestimmte Zeit abgeschlossen und enden automatisch mit Zeitablauf. Eine vorherige ordentliche Kündigung ist beidseitig nicht möglich. Die außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt. Der Arbeitgeber entscheidet, für welchen Zeitraum er die Stellenanzeige schaltet. Soweit er nichts anderes angibt, gilt die Standardlaufzeit von 30 Tagen als vereinbart.
- Layoutwünsche des Arbeitgebers werden grundsätzlich berücksichtigt. Soweit bei Auftragserteilung keine konkreten Wünsche geäußert werden, wird Plietsch die Stellenanzeige ggf. gegen Aufwandskosten selbst gestalten. Texte werden hierzu in den Formaten Word, HTML oder PDF entgegengenommen, Logos und Grafiken in den Formaten GIF, JPG, PNG oder PDF. Bereits für Printmedien fertiggestellte Stellenanzeigen werden im PDF-Format entgegengenommen, soweit in diesen Dateien die Texte und Grafiken getrennt zu bearbeiten sind. Plietsch behält sich vor, die zugelassenen Formate jederzeit zu ändern, zu erweitern oder zu reduzieren.
- Eine Stellenanzeige ist auf eine Stellenposition beschränkt.
- Auch nach Auftragserteilung sind Änderungen im Anzeigentext oder am Layout der Stellenanzeige möglich. Insoweit wird jedoch ein eigener Dienstleistungsvertrag abgeschlossen mit einer zusätzlichen Gebühr gemäß dem jeweils aktuell üblichen Stundensatz, den Plietsch Dritten gegenüber berechnet. Dies gilt nicht, wenn die Leistung von Plietsch mangelhaft war und Plietsch dies zu vertreten hat.
- Plietsch übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Arbeitgeber zurückzugeben.
- Firmen mit einem Beteiligungsverhältnis > 50% können Stellenanzeigen-Kontingente gemeinsam nutzen. Für Beteiligungsverhältnisse <= 50% ist eine gemeinsame Nutzung von Stellenanzeigen-Kontingenten ausgeschlossen.
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Mängelansprüche
- Plietsch gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der vom Arbeitgeber in Auftrag gegebenen, von Plietsch zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichenden Dienstleistungen.
- Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit noch bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit. Mängel sind unverzüglich durch den Arbeitgeber in Textform (§126b BGB) anzuzeigen und zu rügen, spätestens 7 Tage nach Veröffentlichung im Internet. Plietsch leistet eine Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung im Sinne der längeren Schaltung der ggf. korrigierten Anzeige. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Arbeitgeber Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht geltend machen.
- Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Arbeitgebers verjähren in einem Jahr, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von dem Mangel Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.
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Impressumspflicht, Datenschutzrecht und Haftung
- Der jeweilige Arbeitgeber ist verantwortlich für die Nennung sämtlicher erforderlicher Angaben gem. § 5 DDG (Impressumspflicht).
- Der Arbeitgeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten, zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Er stellt Plietsch diesbezüglich von Ansprüchen Dritter frei.
- Der Arbeitgeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten und entsprechende Stellenangebote nicht nur unter der Domain www.sicherdirdenjob.de veröffentlicht werden, sondern nach Entscheidung von Plietsch auch auf den Internet-Seiten oder in den Printmedien von Kooperationspartnern von Plietsch, mit denen Plietsch zur Förderung des Vertragszweckes zusammenarbeitet.
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Gewährleistungsausschluss und Bestimmtheit des Leistungsgegenstandes
- Plietsch schuldet keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere schuldet Plietsch nicht das tatsächliche Auffinden von potentiellen neuen Arbeitsvertragspartnern, geschweige denn den Erfolg des Abschlusses von Arbeitsverträgen.
- Plietsch schuldet auch nicht das Auffinden oder Vorhandensein der vom Nutzer gesuchten Informationen und Daten. Plietsch steht nur dafür ein, dass die Internetseiten grundsätzlich bestehen und allgemein zugänglich sind. Ob, wie viel und mit welchem Inhalt die jeweiligen Nutzer Daten einstellen und welchen Nutzen die Nutzer hieraus ziehen ist nicht Gegenstand von Zusicherungen von Plietsch.
