Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB) der Plietsch GmbH

 

1. Geltungsbereich, Leistungen, Vertragsgegenstand

 

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle Verträge über Leistungen der Plietsch GmbH (nachfolgend „Plietsch“
genannt) mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend: „Kunde“). Von diesen
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht
Vertragsinhalt, es sei denn, dass sie von Plietsch ausdrücklich und
schriftlich anerkannt worden sind.

1.2 Soweit der Kunde Unternehmer ist (§ 14 BGB) gelten diese
Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit
dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

1.3. Plietsch erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Design,
Kommunikation, Werbung, Marketing und Softwareentwicklung (nachfolgend:
„Leistungen“). Die detaillierte Beschreibung der im Einzelnen zu
erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen,
Briefings, Projektverträgen und Auftragsunterlagen, deren Anlagen und
Leistungsbeschreibungen von Plietsch.

 

1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen Plietsch und dem Kunden im
Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung getroffen werden, sind in
schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.5. Die Angebote von Plietsch sind freibleibend und unverbindlich
bis zum schriftlichen Vertragsschluss. Ein Vertrag kommt erst durch
schriftliche Auftragsbestätigung von Plietsch zustande.

 

2. Pflichten des Kunden

 

2.1. Der Kunde hat Plietsch alle für die Durchführung der Leistungen
benötigten Daten und Unterlagen und technische Spezifikationen
vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und alle
notwendigen Mitwirkungsleistungen zur Erfüllung des Vertragszwecks zu
erbringen. Durch unzureichende Pflichterfüllung verursachter Mehraufwand
geht zu Lasten des Kunden. Der Kunde nennt Plietsch zu Beginn der
Vertragsabwicklung einen Ansprechpartner, der dafür Sorge trägt, dass
der Kunde seinen Mitwirkungspflichten während der gesamten
Projektlaufzeit nachkommt.

2.2 Kommt der Kunde wesentlichen Mitwirkungspflichten aus diesem
Vertrag nicht im Rahmen des vereinbarten Zeitraums nach, so kommt dieser
dadurch in Verzug. In diesem Fall wird Plietsch von der
Leistungsverpflichtung frei, wenn die vertraglich geschuldete Leistung
wegen der Pflichtverletzung des Kunden nicht oder nicht wie vertraglich
vereinbart erbracht werden kann. Plietsch hat in diesem Fall unbeschadet
der sonstigen gesetzlichen Ansprüche Anspruch auf die vertraglich
vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen abzüglich
etwaiger ersparter Aufwendungen.

 

2.3 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm zur Erfüllung des
Vertragszwecks gelieferten Informationen, Daten und Inhalte und
Materialien frei von Rechten Dritter sind (insb. Urheber-, Marken- und
sonstiger Kennzeichenrechte) und stellt Plietsch von sämtlichen in
diesem Zusammenhang entstehenden Ansprüchen Dritter einschließlich der
Kosten der Rechtsverteidigung frei.

2.4 Sofern der Kunde Inhalte liefert, die in die Leistungen von
Plietsch integriert werden sollen, erfolgt die Bereitstellung der
Inhalte in elektronisch verwertbarer Form. Sofern die Vorlagen in
anderen Dateiformaten als von Plietsch vorab mitgeteilt geliefert
werden, sind etwaige Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten.

 

3. Urheber- und Nutzungsrechte

 

3.1. Die im Rahmen eines Auftrages erarbeiteten kreativen Leistungen
sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz
geschützt. Die Anwendung der Regelungen des Urheberrechtsgesetzes gilt
auch dann als zwischen den Parteien vereinbart, wenn die nach dem
Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe gemäß § 2 UrhG nicht
erreicht ist.

 

3.2 Sofern an den im Rahmen des Auftrages erbrachten Leistungen von
Plietsch Urheberrechte, Nutzungsrechte oder sonstige gewerbliche
Schutzrechte entstehen, werden dem Kunden die Nutzungsrechte hieran –
sofern nach deutschem Recht möglich – mit der vollständigen Zahlung des
vereinbarten Honorars eingeräumt. Soweit nichts anderes vereinbart wird,
werden die Nutzungsrechte als einfache, zeitlich und räumlich
unbegrenzte Rechte eingeräumt.

3.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die o.g. Rechte an Dritte zu
übertragen und/oder Dritten Nutzungsrechte daran einzuräumen. Eine
solche Weiterübertragung und/oder Einräumung von Nutzungsrechten bedarf
der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Plietsch.
Sie ist gesondert zu honorieren.

 

3.4. Die Leistungsergebnisse von Plietsch dürfen vom Kunden oder vom
Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion
geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes bedarf
der Zustimmung von Plietsch.

3.5. Über den Umfang der Nutzung steht Plietsch ein Auskunftsanspruch zu.

 

3.6. Der Kunde erkennt die Rechte Dritter für von Plietsch
gelieferter oder verwendeter Fremdlizenzsoftware an und verpflichtet
sich auf Aufforderung von Plietsch zur Unterzeichnung von
Unterlizenzverträgen zur Erfüllung des Vertragszwecks. Eine Haftung für
Fremdlizenzsoftware übernimmt Plietsch nicht, sofern der Kunde vorab
über die Verwendung der Fremdlizenzsoftware von Plietsch informiert
worden ist und der Verwendung nicht widersprochen hat.

3.7. Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5 oder
3.6 steht Plietsch unbeschadet sonstiger Schadensersatzansprüche eine
Vertragsstrafe mindestens in Höhe der für den gesamten Auftrag
vereinbarten Vergütung zu.

4. Vergütung

 

4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind,
wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Der Kunde erklärt sich mit der
Übersendung elektronischer Rechnungen per E-Mail einverstanden.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Plietsch ohne weitere
Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über
dem Basiszinssatz zu, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher i.S.d.
§ 13 BGB. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden
Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über
einen längeren Zeitraum als einen Monat, so kann Plietsch dem Kunden
Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in
Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den
Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine
Arbeitsgrundlage auf Seiten von Plietsch verfügbar sein. Ebenfalls ist
Plietsch zur Geltendmachung von Vorschüssen berechtigt, sofern dieses
zur Deckung ihres Aufwandes notwendig ist.

 

4.3. Bei wesentlichen Änderungen und Erweiterungen von Aufträgen
durch den Kunden über den ursprünglich vereinbarten Umfang, werden
Plietsch alle dadurch anfallenden zusätzlichen Kosten ersetzt sowie die
etwaigen zusätzlichen Leistungen von Plietsch über die vertraglich
vereinbarte Vergütung hinaus erstattet (Nachhonorierung). In einem
solchen Fall wird Plietsch den Kunden vorab darüber informieren. Die
Höhe der Nachhonorierung bemisst sich an der vertraglichen Vergütung.

 

4.4. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus

resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der
gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

 

5. Gewährleistung und Haftung

 

5.1 Plietsch haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen
vertraglicher und außer-vertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf
Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 

5.2 In sonstigen Fällen haftet Plietsch – soweit in 5.3 nicht

abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen
dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz
des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist
eine Haftung von Plietsch vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3
ausgeschlossen.

5.3 Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

5.4 Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der von
Plietsch erarbeiteten und im Auftrag des Kunden durchgeführten
Werbemaßnahmen und sonstigen Leistungsergebnisse trägt der Kunde. Das
gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen
gesetzliche Vorschriften wie etwa des Wettbewerbsrechts, des
Urheberrechts, der speziellen Werberechtsgesetze oder
öffentlich-rechtlichen Normen verstoßen. Der Kunde stellt Plietsch
insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der
Rechtsverteidigung frei.

5.5 Plietsch haftet nicht für die Inhalte der Werbemaßnahmen,
insbesondere in der Werbung enthaltene Sachaussagen und auch nicht für
die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder
Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen,
Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und Ergebnisse. Der Kunde
stellt Plietsch insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter
einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.

6. Verwertungsgesellschaften

 

Der Kunde verpflichtet sich, etwaige anfallende Gebühren, die im
Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, an Verwertungsgesellschaften wie
beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von
Plietsch verauslagt, hat der Kunde diese Plietsch zu erstatten. Dies
kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

7. Leistungen Dritter

 

Plietsch ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten
Leistungen Dritte zu beauftragen. Die Kosten für die Beauftragung
einschließlich etwaiger Abgaben an die Künstlersozialkasse sind vom
Kunden zu tragen bzw. Plietsch zu erstatten, wenn diese die Kosten
verauslagt hat.

8. Media-Planung und Media-Durchführung

 

8.1 Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung führt Plietsch nach
bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen
der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten durch.
Einen werblichen Erfolg schuldet Plietsch dem Kunden durch diese
Leistungen nicht.

8.2 Bei umfangreichen Media-Leistungen ist Plietsch berechtigt,
Fremdkosten dem Kunden sofort in Rechnung zu stellen und die
Weiterleitung an die entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang
durch den Kunden vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines
Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang und daraus
resultierende Schadensersatzansprüche haftet Plietsch nicht, sofern die
Zahlungsverzögerung durch den Kunden verursacht wird.

9. Präsentationen/Pitches

 

9.1 Für die angeforderte Teilnahme an Präsentationen steht Plietsch
ein angemessenes Honorar zu, das den Personal- und Sachaufwand von
Plietsch sowie etwaige Kosten von Fremdleistungen deckt. Sofern Plietsch
nach der Präsentation/dem Pitch keinen Auftrag erhält, so bleiben
Eigentum und Rechte an den Leistungen und Präsentationsunterlagen im
Eigentum von Plietsch. Der Kunde erhält für diesen Fall keinerlei
Nutzungsrechte an den Leistungen und darf diese insbesondere nicht an
Dritte weitergeben oder vervielfältigen, veröffentlichen bzw.
verbreiten.

9.2 Jede Verwendung, Bearbeitung und Nachahmung der Leistungen von Plietsch ist untersagt.

 

10. Geheimhaltung

 

10.1 Plietsch ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom
Kunden erhält, vertraulich zu behandeln.

10.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der
Vertragsdurchführung von Plietsch oder im Auftrag von Plietsch
handelnden Personen zugehenden und bekannt werdenden Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen
geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt bei Beendigung des
Vertragsverhältnisses unvermindert fort. Zuwiderhandlungen gegen diese
Verpflichtung lösen eine angemessene Vertragsstrafe aus, die
gegebenenfalls der Höhe nach gerichtlich festgesetzt werden kann.

 

11. Kennzeichnung und Werbung

 

11.1 Plietsch darf die von ihr erbrachten Leistungen und
Leistungsergebnisse angemessen und branchenüblich signieren und für
eigene Werbung auf ihre im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen
hinweisen. Ebenso darf Plietsch den Kunden in ihre Referenzliste
aufnehmen und diese (auch im Internet) veröffentlichen. Ferner darf
Plietsch Hyperlinks zu den von ihnen erstellten Internet-Seiten des
Kunden in den eigenen Internet-Auftritt integrieren. Plietsch ist auch
berechtigt, Reproduktionen von den durch Plietsch erstellten
Druckvorlagen in die eigenen online- und offline-Werbemittel zu
integrieren.

 

11.2 Der Kunde räumt Plietsch zum Zwecke der Eigendarstellung in
allen Medien die Nutzungsrechte an etwaigen Kennzeichen wie z.B. Marken
oder urheberrechtlichen Werken wie Texte, Bilder, Logos etc. ein.

11.3 Die Rechte nach 11.1. und 11.2 gelten nach Beendigung des
Auftragsverhältnisses unvermindert weiter fort, es sei denn der Kunde
widerspricht dem ausdrücklich. Ein Entgeltanspruch steht dem Kunden
hierfür nicht zu.

 

12. Eigentumsrecht und Eigentumsvorbehalt

 

12.1 Plietsch behält das Eigentumsrecht an allen Entwürfen,
Zeichnungen, Konzepten, Negativen, Vorlagen, Modellen,
Entwurfsoriginalen, Software und ähnlichen Leistungsergebnissen. Der
Kunde erwirbt jedoch ein Nutzungsrecht im vertraglich bzw. in den AGB
vereinbarten Umfang.

 

12.2 Der Kunde hat Originale nach Beendigung des Vertrages auf Verlangen
von Plietsch auf seine Rechnung zurückzusenden.

 

12.3 Erfolgt die Übergabe nach dem Vertragszweck zur Übereignung
(z.B. gedrucktes Werbematerial), so bleibt die gelieferte Ware bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum von Plietsch.

13. Aufrechnung und Abtretung

 

13.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus Verträgen mit Plietsch abzutreten.

13.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

14. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

 

Der jeweilige Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung bzw. der
schriftlichen Auftragsbestätigung durch Plietsch in Kraft. Er wird für
die im Vertrag oder in den Auftragsunterlagen genannte Vertragslaufzeit
abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann
dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende
gekündigt werden, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist
in dem Vertrag keine Vertragslaufzeit angegeben, so endet der Vertrag
nach Beendigung des Auftrages bzw. Lieferung der Leistungsergebnisse
oder Endabnahme. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der
Schriftform.

15. Datenschutz

 

15.1 Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekanntgewordene Daten werden mit Hilfe der
EDV bearbeitet und gespeichert.

 

15.2 Plietsch ist berechtigt, Werbeumsätze und vergleichbar relevante
Daten des Kunden auf Produktebene in angemessenem Umfang zu
Marktforschungszwecken selbst zu nutzen oder an anerkannte
Marktforschungsunternehmen und/oder an Unternehmen, die sich mit der
Erhebung und Auswertung solcher Informationen beschäftigen,
weiterzuleiten. Ist der Kunde dazu nicht bereit, hat er dies dem
Anbieter bei Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen.

 

15.3 Sollte der Kunde durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B.
dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von
Werbemitteln auf den Onlineangeboten von Plietsch gewinnen oder sammeln,
sichert der Kunde zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
von personenbezogenen Daten die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen
Vorgaben einhalten wird. Setzt der Kunde Systeme eines Dritten ein, wird
er sicherstellen, dass auch dieser die jeweiligen Vorgaben einhält.

15.4 Im Übrigen gelten die Bestimmungen zum Datenschutz

16. Streitbeilegung

Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.

 

17. Schlussbestimmungen

 

17.1 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages
und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die
Stelle einer unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige
wirksame, die die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen
wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Entsprechendes gilt für die
Ausfüllung von Vertragslücken.

 

17.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
von UN-Kaufrecht (CISG).

 

17.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die
Gerichte in Verden für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen
anderen Fällen kann Plietsch oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund
gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

Ergänzende, Besondere Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber,
Vermittlung/Schaltung von Stellenanzeigen

Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle
potentiellen Arbeitgeber, d.h. Unternehmen, Institutionen, natürliche
Personen etc., die Plietsch mit der Erstellung von Stellenanzeigen oder
sog. Employer Branding Produkten (z.B. Banner, Unternehmensprofile etc.)
und/oder deren Schaltung auf Portalen beauftragen. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gehen im Zweifel diesen Besonderen
Geschäftsbedingungen vor.

 

1 Schaltung von Stellenanzeigen

1.1 Die Verträge zur Schaltung von Stellenangeboten oder anderen
Anzeigen werden auf bestimmte Zeit abgeschlossen und enden automatisch
mit Zeitablauf. Eine vorherige ordentliche Kündigung ist beidseitig
nicht möglich. Die außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt. Der Arbeitgeber entscheidet,
für welchen Zeitraum er die Stellenanzeige schaltet. Soweit er nichts
anderes angibt, gilt die Standardlaufzeit von 30 Tagen als vereinbart.

1.2 Layoutwünsche des Arbeitgebers werden grundsätzlich berücksichtigt.
Soweit bei Auftragserteilung keine konkreten Wünsche geäußert werden,
wird Plietsch die Stellenanzeige ggf. gegen Aufwandskosten selbst
gestalten. Texte werden hierzu in den Formaten Word, HTML oder PDF
entgegengenommen, Logos und Grafiken in den Formaten GIF, JPG, PNG oder
PDF. Bereits für Printmedien fertiggestellte Stellenanzeigen werden im
PDF-Format entgegengenommen, soweit in diesen Dateien die Texte und
Grafiken getrennt zu bearbeiten sind. Plietsch behält sich vor, die
zugelassenen Formate jederzeit zu ändern, zu erweitern oder zu
reduzieren.

1.3 Eine Stellenanzeige ist auf eine Stellenposition beschränkt.

1.4 Auch nach Auftragserteilung sind Änderungen im Anzeigentext oder am
Layout der Stellenanzeige möglich. Insoweit wird jedoch ein eigener
Dienstleistungsvertrag abgeschlossen mit einer zusätzlichen Gebühr gemäß
dem jeweils aktuell üblichen Stundensatz, den Plietsch Dritten
gegenüber berechnet. Dies gilt nicht, wenn die Leistung von Plietsch
mangelhaft war und Plietsch dies zu vertreten hat.

1.5 Plietsch übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder
diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere
nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Arbeitgeber
zurückzugeben.

1.6 Firmen mit einem Beteiligungsverhältnis > 50%
können Stellenanzeigen-Kontingente gemeinsam nutzen. Für
Beteiligungsverhältnisse <= 50% ist eine gemeinsame Nutzung von
Stellenanzeigen-Kontingenten ausgeschlossen.

2 Mängelansprüche

2.1 Plietsch gewährleistet eine den üblichen technischen Standards
entsprechende Umsetzung der vom Arbeitgeber in Auftrag gegebenen, von
Plietsch zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichenden
Dienstleistungen.

2.2 Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit noch bei
nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit. Mängel sind
unverzüglich durch den Arbeitgeber in Textform (§126b BGB) anzuzeigen
und zu rügen, spätestens 7 Tage nach Veröffentlichung im Internet.
Plietsch leistet eine Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung im
Sinne der längeren Schaltung der ggf. korrigierten Anzeige. Erst wenn
diese fehlschlägt, kann der Arbeitgeber Minderung verlangen oder ein
Rücktrittsrecht geltend machen.

2.3 Sämtliche
Gewährleistungsansprüche des Arbeitgebers verjähren in einem Jahr,
gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von dem Mangel
Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen
müssen.

3 Impressumspflicht, Datenschutzrecht und Haftung

3.1 Der jeweilige Arbeitgeber ist verantwortlich für die Nennung sämtlicher
erforderlicher Angaben gem. § 5 TMG (Impressumspflicht).

3.2 Der Arbeitgeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und
sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten, zur
Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Er stellt Plietsch diesbezüglich
von Ansprüchen Dritter frei.

3.3 Der Arbeitgeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten und
entsprechende Stellenangebote nicht
nur unter der Domain www.sicherdirdenjob.de veröffentlicht werden,
sondern nach Entscheidung von Plietsch auch auf den Internet-Seiten oder
in den Printmedien von Kooperationspartnern von Plietsch, mit denen
Plietsch zur Förderung des Vertragszweckes zusammenarbeitet.

4 Gewährleistungsausschluss und Bestimmtheit des Leistungsgegenstandes

4.1 Plietsch schuldet keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere schuldet
Plietsch nicht das tatsächliche Auffinden von potentiellen neuen
Arbeitsvertragspartnern, geschweige denn den Erfolg des Abschlusses von
Arbeitsverträgen.

4.2 Plietsch schuldet auch nicht das Auffinden
oder Vorhandensein der vom Nutzer gesuchten Informationen und Daten.
Plietsch steht nur dafür ein, dass die Internetseiten grundsätzlich
bestehen und allgemein zugänglich sind. Ob, wie viel und mit welchem
Inhalt die jeweiligen Nutzer Daten einstellen und welchen Nutzen die
Nutzer hieraus ziehen ist nicht Gegenstand von Zusicherungen von
Plietsch.

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